Verbot von Mikroplastik im Kunstrasen

Verbot von Mikroplastik im Kunstrasen

EU stoppt Mikroplastik aus Kunstrasen: Erfahren Sie, wie umweltfreundliche Alternativen wie Kork oder Sand bereits jetzt beste Sportqualität bieten.

EU stoppt Mikroplastik aus Kunstrasen: Erfahren Sie, wie umweltfreundliche Alternativen wie Kork oder Sand bereits jetzt beste Sportqualität bieten.

Kunstrasen

Martin Rinderknecht

Martin Rinderknecht

3. Oktober 2023

Verbot von Mikroplastik im Kunstrasen

Die EU hat eine Verordnung erlassen, um die Freisetzung von Mikroplastik durch Kunstrasenplätze einzuschränken. Diese Plätze werden in Sportarten wie Fussball, Hockey, American Football und Rugby verwendet und verwenden polymerbasierte Granulate, die aus alten Autoreifen hergestellt werden. Diese Granulate setzen jedoch Mikroplastik frei, winzige Plastikpartikel von bis zu fünf Millimetern Größe, die die Umwelt belasten. Die EU-Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung von Mikroplastik in Kunstrasenplätzen einzuschränken, ohne die Plätze selbst zu verbieten.

Die Verordnung hat keine Auswirkungen auf die fast 8’000 Kunstrasenplätze in Deutschland und der Schweiz, da es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Diese umfassen Materialien wie Kork, Olivenkerne und Sand, die als Füllstoffe verwendet werden können. Ein wichtiger Faktor bei der Umstellung auf diese ökologischen Alternativen war die Einstellung von öffentlichen Fördermitteln für Plätze, die mit Mikroplastik gefüllt sind.

Der Verkauf des Kunststoffgranulats wird also erst in acht Jahren verboten. So erreichen auch alte Anlagen mit Gummigranulat noch ihr Lebensende nach zwölf bis 15 Jahren.

Die Verordnung kam für die Sportverbände und Vereine nicht überraschend, da sie seit 2020 über die Auswirkungen von Mikroplastik im Sport informiert wurden. Es gibt bereits laufende Bemühungen zur Umstellung auf umweltfreundliche Materialien. Die Verordnung legt eine Übergangsfrist von acht Jahren fest, bevor der Verkauf von Kunststoffgranulat verboten wird. Bestehende Anlagen können das Granulat während dieser Zeit weiterhin verwenden, müssen jedoch in Zukunft auf Alternativen umsteigen, da das Granulat nicht mehr verfügbar sein wird.

In der Schweiz wurden bereits vor zehn Jahren alle neuen Kunstrasenprojekte auf unverfüllte Kunstrasen umgestellt, was auf eine frühe Sensibilität für Umweltauswirkungen hinweist. Dies zeigt, dass es bereits erprobte Lösungen gibt, um Mikroplastik aus Kunstrasenplätzen zu eliminieren und die Umwelt zu schützen.

Die sportlichen und messbaren Qualitätsparameter von unverfüllten Kunstrasensystemen stehen den verfüllten Systemen in nichts nach. Aus diesem Grund empfehlen wir, bei einer Sanierung auf ein unverfülltes System umzusteigen. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Beratung und Expertise zur Seite, um Ihr Sanierungsprojekt erfolgreich umzusetzen.

Der Entscheid war richtig und hinfällig.

Verbot von Mikroplastik im Kunstrasen

Bild unverfüllter Kunstrasen

Bild unverfüllter Kunstrasen, getestet vom Institut für Sportbodenprüfung, projektiert von der Sportrasen GmbH. Der Rasen erfüllt die Anforderungen der FIFA/EN Test.


FAQ: EU-Mikroplastik-Verordnung, Kunstrasen und Sanierung

Verbietet die EU Kunstrasenplätze?

Nein. Die EU-Verordnung verbietet nicht den Kunstrasenplatz an sich, sondern schränkt synthetische Polymer-Mikropartikel (Mikroplastik) ein, die absichtlich eingesetzt werden – z.B. als granulares Infill.

Was genau gilt als Mikroplastik in dieser Verordnung?

Erfasst sind synthetische Polymer-Mikropartikel, umgangssprachlich „Mikroplastik“, typischerweise bis 5 mm Partikelgrösse.

Betrifft das Gummigranulat aus Altreifen (SBR) auf Fussballplätzen?

Ja – polymeres Infill (z.B. Gummi-/Kunststoffgranulat, auch aus Altreifen) fällt unter die Regelung, weil es als absichtlich eingesetztes Granulat in die Umwelt gelangen kann.

Ab wann ist der Verkauf von polymerem Infill in der EU verboten?

Für granulares Infill auf synthetischen Sportflächen gilt eine Übergangsfrist von 8 Jahren ab Inkrafttreten (Oktober 2023). Das Inverkehrbringen wird ab 17. Oktober 2031 untersagt.

Dürfen bestehende Kunstrasenplätze mit Gummigranulat weiter genutzt werden?

Ja. Bestehende Plätze dürfen weiter genutzt und unterhalten werden. Entscheidend ist: Nach dem Stichtag wird neues polymeres Infill nicht mehr verfügbar bzw. nicht mehr in Verkehr gebracht.

Warum kommt es überhaupt zu Mikroplastik-Freisetzung bei verfüllten Kunstrasen?

Granulate können durch Spielbetrieb, Reinigung, Wind/Abschwemmung und Austrag an Schuhen aus dem System gelangen. Genau diese Freisetzung soll reduziert werden.

Welche umweltfreundlichen Alternativen gibt es zu Kunststoff- oder Gummigranulat?

Erprobte Alternativen sind organische Füllstoffe wie Kork, Kokosfasern, Olivenkern-Hülsen, Rinde sowie Sand – je nach System und Nutzungskonzept.

Sind unverfüllte Kunstrasensysteme sportlich gleichwertig?

In der Praxis werden unverfüllte bzw. alternative Systeme so ausgelegt, dass relevante Spiel- und Sicherheitswerte erreicht werden können – wichtig ist die Systemwahl passend zur Nutzung (Schule/Verein/Wettkampf) und eine saubere Qualitätssicherung.

Was bedeutet die Verordnung konkret für eine Sanierung?

Bei einer Sanierung lohnt es sich, heute schon so zu planen, dass du nicht mehr von polymerem Infill abhängig bist (Verfügbarkeit, Betrieb, Förderlogik). Darum empfehlen viele Fachstellen bei der Erneuerung den Wechsel auf unverfüllte oder nicht-polymer basierte Lösungen.

Ist der Entscheid, auf unverfüllte Systeme umzusteigen, „richtig und hinfällig“?

Richtig ja – weil er Umweltaspekte und Zukunftssicherheit abdeckt. Nicht hinfällig, sondern eher bestätigt: Die Regulierung macht die Richtung klar, und Sanierungen können das frühzeitig pragmatisch umsetzen.

FAQ gelesen – aber was heisst das konkret für deinen Platz? Anruf genügt, Sportrasen GmbH


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